Bestattung
In Österreich kann jedes Kind bestattet werden, hierbei macht es keinen Unterschied ob es sich um eine Fehl- oder Totgeburt handelt. „Jedes Kind kann bestattet werden.“ (Prochaska o.J. b). In Bundesländern wie Wien oder Burgenland besteht sogar eine Bestattungspflicht.
Da viele Betreuerinnen und Betreuer jedoch nicht ausreichend über die aktuelle Lage informiert sind, geschieht es immer wieder, dass Fehlgeburten entsorgt oder anonym bestattet werden. Eltern können jedoch auf eine Bestattung bestehen und das Kind im Familiengrab oder in einem speziellen Kindergrab beerdigen (vgl. Prochaska o.J. b).
Bei einer Fehlgeburt gibt es die Möglichkeit einer Sammelbestattung. Dabei werden die Kinder eingeäschert und gemeinsam in einem Sammelgrab beerdigt.
Normalerweise werden totgeborene Kinder einzeln in einem Kindergrab bestattet. Hierbei bieten die einzelnen Bundesländer verschiedene Möglichkeiten an (vgl. Prochaska o.J. a).
Ein totes Kind darf frühestens nach 48 Stunden begraben werden, die Bestattungsfrist variiert aber in den verschiedenen Ländern (vgl. Lothrop 2002, S. 97).
Die Kosten für die Bestattung eines Babys liegen zwischen 250 und 1250 Euro. Manche Gemeinden und Kirchen, sowie auch einige Bestatter übernehmen die Kosten (vgl. Lothrop 2002, S. 100).
